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Datenschutz im Verein - worauf es ankommt

Bei der Einführung digitaler Tools und Programme muss unbedingt der Datenschutz beachtet werden.

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Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie betrifft auch Vereine - egal ob groß oder klein. 

Das bedeutet:

  • Personenbezogene Daten (z.B. Mitgliederdaten, Adressen, Fotos) dürfen nur erhoben werden, wenn dafür eine klare Grundlage besteht

  • Achtet bei der Einführung digitaler Tools und Programme immer auf Unternehmen aus der EU

  • Mitglieder müssen informiert werden, welche Daten gespeichert werden und wofür sie genutzt werden

  • Viele Vereine müssen dokumentieren, wie sie Daten verarbeiten (z.B. in einem Verarbeitungs-verzeichnis)

  • Ob ein Datenschutzbeauftragter nötig ist, hängt von der Größe und den Tätigkeiten des Vereins ab

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Unser Tipp:

Datenschutz muss kein Hindernis sein - er schafft Vertrauen. Achtet bei der Einführung digitaler Tools darauf, dass sie datenschutzkonform sind und nur die wirklich notwendigen Daten verarbeitet werden.

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Weitere Infos und Unterstützung findet ihr unter anderem auf dem Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalens NRW: EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab 25. Mai 2018 | Engagiert NRW

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