Datenschutz und Rechtsfragen
Können wir die Namen von Personen auf unserer Homepage veröffentlichen, ohne das Einverständnis einzuholen?
Rein formal kann der Verein die Angaben ohne Zustimmung der Betroffenen auf der Homepage posten. Denn er könnte sich in diesem Fall auf sein berechtigtes Interesse berufen. Das allerdings nur so lange, wie keine entgegenstehenden Interessen überwiegen. Falls also einer der Akteure sagt, "ich will das nicht", dann signalisiert der Betroffenen ausdrücklich ein gegensätzliches Interesse, das dann überwiegt. In dem Fall fiele die Berechtigung des Vereins weg. Aber dann wäre auch keine Einwilligung mehr zu erreichen und die Veröffentlichung der Daten würde insgesamt scheitern.
Dadurch, dass man sich im Verein ohnehin in der Regel gut versteht, ist es dennoch zu empfehlen, die Betroffenen kurz zu informieren. Denn wenn dann keiner protestiert, dann gilt dieses "berechtigte Interesse" im Sinne der Datenschutz-VO und der Verein muss sich nicht weiter bürokratisch um formelle Einwilligungen bemühen.
Weiterführende Hilfe
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Wenn dieses Konto bestätigt wurde, den 3 Schritten unter folgendem Link folgen: https://nonprofit.microsoft.com/de-de/getting-started
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Pressespiegel
Pressemitteilung
09.04.2024
Welche Apps, welche Tools? Digital.fit werden
Welche Apps, welche Tools? Digital fit werden (azonline.de)
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24.04.2024
"Großer Schritt" für manchen Verein
https://www.azonline.de/muensterland/kreis-coesfeld/grosser-schritt-fur-manchen-verein-2962929